Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ekin Catering Inhaber: Marcel Ekin

  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Catering- und Eventdienstleistungen von Ekin Catering gegenüber Privat- und Geschäftskunden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
  1. Angebot und Vertragsschluss • Angebote von Ekin Catering sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. • Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Ekin Catering in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und Ekin Catering den Auftrag in Textform bestätigt. • Die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags wird mit Vertragsschluss fällig. • Änderungen, Ergänzungen und Sonderwünsche nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden vorab mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen • Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise und Leistungen. • Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig. • Der verbleibende Restbetrag ist spätestens einen Werktag vor der Veranstaltung per Überweisung oder alternativ bei entsprechender Vereinbarung am Veranstaltungstag in bar ohne Abzug zu zahlen. • Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail). • Geht die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht ein, kann Ekin Catering nach erfolgloser angemessener Fristsetzung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ekin Catering kann außerdem Ersatz eines nachweislich entstandenen Verzugsschadens verlangen. • Zusätzliche Leistungen oder nachträglich vereinbarte Änderungen werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung gesondert berechnet.
  1. Gästezahl • Der Kunde hat Ekin Catering die endgültige Gästezahl spätestens fünf Kalendertage vor der Veranstaltung in Textform mitzuteilen. • Die fristgerecht mitgeteilte Gästezahl bildet die verbindliche Grundlage für die Planung, Vorbereitung und Abrechnung der vereinbarten Catering-Leistungen. • Eine nach Ablauf dieser Frist mitgeteilte Reduzierung der Gästezahl führt grundsätzlich nicht zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises, soweit Ekin Catering entsprechende Aufwendungen bereits getätigt hat oder nicht mehr vermeiden kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Aufwendungen vorbehalten. • Eine nachträgliche Erhöhung der Gästezahl ist nur nach vorheriger Bestätigung durch Ekin Catering möglich und abhängig von den verfügbaren Kapazitäten. • Entstehen durch zusätzliche Gäste Mehrkosten, werden diese dem Kunden vorab mitgeteilt und nach dessen Zustimmung berechnet. • Erhöht sich dadurch der vereinbarte Gesamtbetrag, wird auf den zusätzlichen Betrag ebenfalls eine Anzahlung von 40 % fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  1. Stornierung durch den Kunden Der Kunde kann eine gebuchte Veranstaltung vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin stornieren. Die Stornierung ist Ekin Catering in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Bei einer Stornierung gelten folgende pauschalierte Stornokosten, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis: • Mehr als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Gesamtpreises. • 30 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Gesamtpreises. • 14 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises. • 6 bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Gesamtpreises. • Ab 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des Gesamtpreises. Die Stornierungspauschalen sollen die typischerweise entstehenden Aufwendungen für Planung, Organisation, Personal, Wareneinkauf und Vorbereitung unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der vorgesehenen Kapazitäten abdecken. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Ekin Catering kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsanspruch entstanden ist. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die tatsächlich geschuldeten Stornokosten angerechnet. Übersteigende Beträge werden dem Kunden erstattet. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
  1. Rücktritt durch Ekin Catering und Leistungshindernisse Ekin Catering ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten verletzt und eine erforderliche angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos abgelaufen ist. Dies gilt insbesondere bei ausbleibenden vereinbarten Zahlungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen. Wird die Durchführung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, extreme Witterungsverhältnisse oder sonstige unvorhersehbare, von Ekin Catering nicht zu vertretende Umstände unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Leistungsstörungen und Unmöglichkeit. Bei krankheitsbedingtem Ausfall oder anderen unvorhersehbaren personellen Engpässen wird Ekin Catering im Rahmen des Zumutbaren prüfen, ob die vereinbarten Leistungen durch geeignete Ersatzmaßnahmen erbracht werden können. Ist die Leistung endgültig unmöglich und entfällt dadurch der Vergütungsanspruch, werden bereits erhaltene Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Rückzahlung oder Schadensersatz, bleiben unberührt.
  1. Leistung und Ablauf • Ekin Catering erbringt die vereinbarten Catering- und Eventdienstleistungen entsprechend dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. • Art, Umfang, Menge und Dauer der Leistungen ergeben sich aus den individuell getroffenen Vereinbarungen. Hierzu können insbesondere Buffets, Live-Catering, Grillstationen, Getränkeservice, Personal und zusätzliche Ausstattung gehören. • Nachträgliche Änderungen, Sonderwünsche oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail). Etwaige Mehrkosten werden dem Kunden vorab mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung. • Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und ausreichend Platz für einen sicheren Auf- und Abbau sowie die Durchführung der gebuchten Leistungen zur Verfügung steht. • Der Veranstaltungsort muss für die erforderlichen Liefer- und Transportfahrzeuge erreichbar sein. Geeignete Be- und Entlademöglichkeiten sind vom Kunden sicherzustellen. • Soweit für die vereinbarten Leistungen erforderlich, stellt der Kunde geeignete, funktionsfähige Strom- und Wasseranschlüsse in zumutbarer Entfernung kostenfrei zur Verfügung. Besondere technische Anforderungen werden vorab abgestimmt. • Bei Veranstaltungen im Freien hat der Kunde für eine geeignete, standsichere Aufstellfläche sowie einen ausreichenden Witterungsschutz zu sorgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

• Verzögert sich der vereinbarte Leistungsbeginn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, können dadurch tatsächlich entstehende und erforderliche Mehrkosten, insbesondere zusätzliche Personal- und Wartezeiten, berechnet werden. Ekin Catering wird den Kunden hierüber nach Möglichkeit vorab informieren. • Ist die sichere oder hygienisch einwandfreie Durchführung aufgrund ungeeigneter örtlicher Bedingungen, fehlender Anschlüsse oder erheblicher Witterungseinflüsse gefährdet, darf Ekin Catering die betroffenen Leistungen im erforderlichen Umfang unterbrechen oder aussetzen. Zuvor wird nach Möglichkeit eine zumutbare Abhilfe mit dem Kunden abgestimmt. • Die gesetzlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

  1. Leihgeschirr und Equipment • Von Ekin Catering bereitgestellte Gegenstände wie Geschirr, Besteck, Gläser, Chafing Dishes, Warmhaltegeräte, Grillgeräte, Getränkespender, Mobiliar und sonstige Ausstattung bleiben Eigentum von Ekin Catering, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. • Die überlassenen Gegenstände dürfen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung und entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck genutzt werden. • Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und angemessen vor Beschädigung, Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen, soweit sie sich in seinem Verantwortungsbereich befinden. • Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden oder Verluste, die er selbst oder Personen, für deren Verhalten er rechtlich einzustehen hat, schuldhaft verursachen. Eine verschuldensunabhängige Haftung für sämtliche Schäden durch Gäste oder sonstige Dritte wird nicht vereinbart. • Normale Gebrauchsspuren und gewöhnlicher Verschleiß stellen keinen ersatzpflichtigen Schaden dar. • Bei einem vom Kunden zu vertretenden Verlust oder einer Beschädigung kann Ekin Catering Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Maßgeblich sind insbesondere erforderliche Reparaturkosten oder der angemessene Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung von Alter und Zustand des Gegenstands. • Die Rückgabe beziehungsweise Abholung der bereitgestellten Ausstattung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Weise. • Sofern zusätzliche Reinigungs-, Abhol- oder Reparaturkosten durch eine vom Kunden zu vertretende Pflichtverletzung entstehen, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
  1. Allergien, Unverträglichkeiten und Sonderwünsche • Der Kunde wird gebeten, Ekin Catering möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bei der verbindlichen Mitteilung der Gästezahl, über bekannte Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen zu informieren, soweit diese für die vereinbarten Leistungen relevant sind. • Ekin Catering berücksichtigt rechtzeitig mitgeteilte Anforderungen im Rahmen der ausdrücklich vereinbarten und tatsächlich umsetzbaren Leistungen. • Besondere Anforderungen, insbesondere die vollständig allergenfreie Zubereitung oder der Ausschluss bestimmter Zutaten, gelten nur dann als vereinbart, wenn Ekin Catering diese ausdrücklich bestätigt hat. • Bei der Verarbeitung und Zubereitung verschiedener Lebensmittel können trotz sorgfältiger Hygienemaßnahmen unbeabsichtigte Kreuzkontakte mit Allergenen nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Ekin Catering informiert auf Nachfrage über verwendete Allergene und die Möglichkeiten einer gesonderten Zubereitung. • Der Kunde ist dafür verantwortlich, besondere Ernährungswünsche seiner Gäste rechtzeitig mit Ekin Catering abzustimmen. Die gesetzlichen Informations- und Sorgfaltspflichten von Ekin Catering bleiben hiervon unberührt. • Nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Sonderwünsche sind abhängig von der Umsetzbarkeit und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Eventuelle Mehrkosten werden vorab mitgeteilt. • Ekin Catering beachtet die geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Anforderungen zur Allergeninformation. • Gesetzliche Ansprüche bei fehlerhafter Allergenkennzeichnung, schuldhafter Pflichtverletzung oder gesundheitlichen Schäden bleiben uneingeschränkt bestehen.
  1. Haftung • Ekin Catering haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Ekin Catering, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. • Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Ekin Catering nach den gesetzlichen Vorschriften auch bei einfacher Fahrlässigkeit. • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ekin Catering für Sach- und Vermögensschäden nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. • Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

• Für Schäden, die ausschließlich durch Umstände verursacht werden, die Ekin Catering nicht zu vertreten hat, insbesondere durch unsachgemäße Nutzung bereitgestellter Gegenstände oder durch vom Kunden zu verantwortende Mängel am Veranstaltungsort, besteht keine Haftung. • Für vom Kunden oder seinen Gästen mitgebrachte Gegenstände haftet Ekin Catering nur, soweit eine gesetzliche Haftung aufgrund einer von Ekin Catering zu vertretenden Pflichtverletzung besteht. • Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. • Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ekin Catering.

  1. Hygiene und Lebensmittel • Ekin Catering beachtet bei der Zubereitung, Lagerung, Beförderung und Ausgabe von Speisen und Getränken die geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften. • Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung, Kühlung und Ausgabe der Lebensmittel liegt während der vereinbarten Leistungserbringung bei Ekin Catering, soweit diese Tätigkeiten Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs sind. • Werden Speisen nach Abschluss der vereinbarten Leistung ausdrücklich an den Kunden übergeben, ist dieser ab der Übergabe für deren sachgerechte Aufbewahrung, Kühlung und weitere Verwendung verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. • Ekin Catering kann dem Kunden Hinweise zur geeigneten Lagerung, zu erforderlichen Kühltemperaturen und zum zeitnahen Verzehr geben. Diese Hinweise sind vom Kunden bei der weiteren Verwendung zu beachten. • Für Schäden, die ausschließlich durch eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Lagerung, Behandlung oder Weiterverwendung nach der Übergabe entstehen, haftet Ekin Catering nicht. • Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere bei bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestehenden Mängeln, Verstößen gegen Hygienevorschriften oder schuldhaften Pflichtverletzungen durch Ekin Catering, bleiben unberührt.
  1. Foto- und Marketingrechte • Ekin Catering kann im Rahmen von Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen der eigenen Catering-Leistungen, Speisen, Buffets, Aufbauten und Ausstattung anfertigen, soweit dies rechtlich zulässig ist und berechtigte Interessen des Kunden oder anderer betroffener Personen nicht entgegenstehen. • Die Veröffentlichung von Aufnahmen zu Werbe- und Marketingzwecken, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien, erfolgt ausschließlich auf einer hierfür zulässigen rechtlichen Grundlage. • Fotos oder Videos, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, werden nur veröffentlicht, wenn die hierfür erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. • Die Buchung einer Catering-Leistung gilt nicht als Einwilligung des Kunden oder seiner Gäste in die Veröffentlichung von Personenaufnahmen. • Vertrauliche Informationen, private Veranstaltungsdetails und personenbezogene Daten werden nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage veröffentlicht. • Der Kunde kann Ekin Catering vor der Veranstaltung mitteilen, wenn am Veranstaltungsort keine Foto- oder Videoaufnahmen für Marketingzwecke gewünscht sind. Ekin Catering wird dies bei der Durchführung berücksichtigen. • Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Ekin Catering.
  1. Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Verträgen über Catering- und Veranstaltungsdienstleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein pauschaler Ausschluss des Widerrufsrechts für sämtliche Leistungen von Ekin Catering wird nicht vereinbart. Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und eine entsprechende Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.
  1. Schlussbestimmungen • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind. • Änderungen und Ergänzungen individueller vertraglicher Vereinbarungen können in Textform (z. B. per E-Mail) festgehalten werden. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt. • Ist oder wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. • Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Geschäftssitz von Ekin Catering zuständige Gericht vereinbart. • Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


Stand: 13.10.2026