Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ekin Catering | Inhaber: Marcel Ekin

Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Catering- und Eventdienstleistungen von Ekin Catering gegenüber Privat- und Geschäftskunden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).

Angebot & Vertragsschluss Angebote von Ekin Catering sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform bestätigt und Ekin Catering diese Bestätigung annimmt, spätestens jedoch mit Eingang der vereinbarten Anzahlung. Änderungen, Ergänzungen oder Sonderwünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

Preise & Zahlungsbedingungen Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags fällig. Der Restbetrag ist spätestens einen Werktag vor der Veranstaltung per Überweisung oder bar am Veranstaltungstag ohne Abzug zu zahlen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Textform. Ohne fristgerechten Eingang der Anzahlung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich anfallende Mahnkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Gästezahl Die endgültige Gästezahl ist spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angabe bildet die verbindliche Abrechnungsgrundlage. Nach diesem Zeitpunkt vorgenommene Reduzierungen der Gästezahl können nicht mehr berücksichtigt werden.

Erhöht sich die Personenzahl nach erfolgter Anzahlung, ist die zusätzliche Anzahlung für die hinzukommenden Personen unverzüglich nach Bestätigung der neuen Gästezahl, spätestens jedoch vor der Veranstaltung, zu leisten.

Stornierung durch den Kunden Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Stornokosten: bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Gesamtpreises (Einbehalt der Anzahlung) 13–7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises 6–3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Gesamtpreises • ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Gesamtpreises Die Stornokosten berücksichtigen insbesondere bereits entstandene Aufwendungen für Lebensmittel, Personal, Planung und Organisation. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Ekin Catering kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Rücktritt durch Ekin Catering Ekin Catering ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Stromausfall, Pandemie) oder behördliche Anordnungen die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen, Krankheit oder sonstige unvorhersehbare, nicht von Ekin Catering zu vertretende Ereignisse eintreten, die auch durch zumutbare Ersatzmaßnahmen nicht kompensiert werden können, der Kunde gegen vertragliche Pflichten verstößt oder fällige Zahlungen nicht leistet. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Bereits nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten (z. B. Wareneinkauf oder bereits beauftragte Fremdleistungen) können mit der Rückerstattung verrechnet werden.

Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Leistung & Ablauf Ekin Catering erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem gebuchten Angebot. • Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Sonderleistungen oder Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde eine geeignete Fläche sowie gegebenenfalls Wetterschutz und eine funktionsfähige Stromversorgung zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für Fahrzeuge von Ekin Catering zum Be- und Entladen zugänglich ist und ausreichend Platz für den sicheren Auf- und Abbau der vereinbarten Ausstattung zur Verfügung steht. Sofern für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich, stellt der Kunde einen funktionsfähigen Strom- und gegebenenfalls Wasseranschluss in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Verzögert sich der Beginn der vereinbarten Leistung aus Gründen, die der Kunde oder der Veranstalter zu vertreten hat, ist Ekin Catering berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten, insbesondere für Personal- und Wartezeiten, gesondert in Rechnung zu stellen. Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Witterungseinflüssen oder fehlendem Wetterschutz nicht sicher oder ordnungsgemäß erbracht werden, ist Ekin Catering berechtigt, die Leistung einzuschränken, zu unterbrechen oder abzubrechen. Bereits entstandene Kosten und erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

Leihgeschirr & Equipment Sofern Ekin Catering dem Kunden Geschirr, Besteck, Gläser, Chafing Dishes, Grillgeräte oder sonstiges Equipment zur Verfügung stellt, bleiben diese bis zur vollständigen Rückgabe Eigentum von Ekin Catering.

Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen der überlassenen Gegenstände, soweit diese von ihm, seinen Gästen oder sonstigen Dritten verursacht wurden.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert in Rechnung gestellt.

Allergien & Sonderwünsche Der Kunde ist verpflichtet, Ekin Catering rechtzeitig vor der Veranstaltung über Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsbedürfnisse zu informieren. Ekin Catering übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, sofern allergieauslösende Stoffe nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden.

Bei Fragen zu Allergenen und Zusatzstoffen steht das Team von Ekin Catering gerne zur Verfügung.

Haftung Ekin Catering haftet nicht für Schäden, die durch Dritte, unsachgemäße Nutzung oder Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Ekin Catering liegen (z. B. Wetter oder Stromausfall am Veranstaltungsort), sofern Ekin Catering diese nicht zu vertreten hat. Für mitgebrachte Gegenstände des Kunden übernimmt Ekin Catering keine Haftung. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Ekin Catering nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Hygiene & Lebensmittel Die Zubereitung der Speisen erfolgt gemäß den geltenden hygienerechtlichen Vorschriften. Nach Übergabe der Speisen an den Kunden geht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung, Kühlung und den weiteren Verzehr auf den Kunden über. Für daraus entstehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schäden oder Qualitätsverluste übernimmt Ekin Catering keine Haftung.

Foto- & Marketingrechte Ekin Catering darf im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Fotos für eigene Werbe- und Marketingzwecke verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur, soweit keine identifizierbaren Personen ohne deren Einwilligung abgebildet sind oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Dienstleistungen handelt, die zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum erbracht werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig und nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – der Sitz von Ekin Catering in Ritterhude.

Stand: 05.07.2026